Fahrschule XXL

Wir bilden allePKW-Klassen aus.

Klasse B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer.

Diese Kraftfahrzeuge auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schwereren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Außerdem – nur in Deutschland – dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist).

Einschluss: AM, L

ab 18 Jahren


B17

Hier handelt es sich nicht um eine eigene Führerscheinklassen. Sie ist der Klasse B untergeordnet. Unterschied: Begleitetes Fahren kann derjenige in der Fahrschule erlernen, welche eine normale Fahrausbildung zum Führerschein der Klasse B (PKW) und eine damit verbundene praktische Prüfung absolviert. Diese Ausbildung kann bereits mit 16 ½ Jahren begonnen werden. Nach der erfolgreichen Teilnahme der theoretischen und praktischen Prüfung in der Fahrschule bekommt der Fahranfänger eine sogenannte Prüfbescheinigung. Diese fungiert zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis und muss folglich bei jeder Fahrt mitgeführt werden.

Einschluss: AM, L

ab 17 Jahren


Klasse BE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

ab 18 Jahren
ab 17 Jahren bei B17


Klasse B96

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt.

ab 18 Jahren
ab 17 Jahren bei B17


Klasse B197

Erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen wie die Klasse B.

Die Prüfung wird auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe durchgeführt.

Darüber hinaus kann eine praktische Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe absolviert werden, die es erlaubt Kraftfahrzeuge ohne Einschränkung in Bezug auf die Schaltung zu fahren.

Wichtige Hinweise:

  • Sofern die Erweiterungsprüfung auf einem Schaltfahrzeug nicht absolviert wird, wird die Schlüsselzahl 78 (Automatikvermerk) auf dem Führerschein vermerkt.

ab 18 Jahren
ab 17 Jahren bei B17


Klasse B196

Erlaubt das Führen eines zweirädrigen Leichtkraftrades mit einem Verbrennungs- oder Elektromotor mit folgenden technischen Vorgaben

  • Maximale Motorleistung von 11 kW
  • Leistungsgewicht von höchstens 0,1 kW/kg
  • Bei Verbrennungsmotoren: Maximaler Hubraum von 125 cm³

ab 18 Jahren
ab 17 Jahren bei B17